Einwohnergemeinde
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Gemeindeversammlung wie folgt zu verschieben:
Ordentliche Gemeindeversammlung
Montag, 19. Dezember 2016, 20.00 Uhr im Schulhaus
Traktanden
1. Budget; Beratung und Beschlussfassung über das Budget 2017, Festlegung der Steueranlage und des Liegenschaftssteueransatzes
2. Kreditabrechnungen; Kenntnisnahme von Verpflichtungskredit-Abrechnungen
3. Wahlen
a) 1 Mitglied Gemeinderat, Ersatz für Patricia Stauffer (Amtszeitbeschränkung)
b) 1 Mitglied Rechnungsprüfungskommission, Ersatz für Theresa Cellarius (Rücktritt)
4. Verschiedenes
Aktenauflage
• Die detaillierten Unterlagen zum Budget 2017 können bei der Finanzverwaltung bezogen oder eingesehen werden. An der Gemeindeversammlung werden keine Detail-Exemplare aufgelegt.
• Die Botschaft mit detaillierten Informationen zu den Traktanden wird an alle Haushaltungen verschickt.
Rechtsmittel
• Beschwerden in Wahlangelegenheiten sind innert zehn Tagen, gegen übrige Versammlungsbeschlüsse innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli in 3800 Interlaken einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen. Organisationsreglement Art. 19: Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.
Därligen, 7. November 2016
Der Gemeinderat
Ordentliche Gemeindeversammlung
Montag, 19. Dezember 2016, 20.00 Uhr im Schulhaus
Traktanden
1. Budget; Beratung und Beschlussfassung über das Budget 2017, Festlegung der Steueranlage und des Liegenschaftssteueransatzes
2. Kreditabrechnungen; Kenntnisnahme von Verpflichtungskredit-Abrechnungen
3. Wahlen
a) 1 Mitglied Gemeinderat, Ersatz für Patricia Stauffer (Amtszeitbeschränkung)
b) 1 Mitglied Rechnungsprüfungskommission, Ersatz für Theresa Cellarius (Rücktritt)
4. Verschiedenes
Aktenauflage
• Die detaillierten Unterlagen zum Budget 2017 können bei der Finanzverwaltung bezogen oder eingesehen werden. An der Gemeindeversammlung werden keine Detail-Exemplare aufgelegt.
• Die Botschaft mit detaillierten Informationen zu den Traktanden wird an alle Haushaltungen verschickt.
Rechtsmittel
• Beschwerden in Wahlangelegenheiten sind innert zehn Tagen, gegen übrige Versammlungsbeschlüsse innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli in 3800 Interlaken einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen. Organisationsreglement Art. 19: Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.
Därligen, 7. November 2016
Der Gemeinderat