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Einwohnergemeinde

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Gemeindeversammlung wie folgt zu verschieben:

Ordentliche Gemeindeversammlung

Montag, 19. Dezember 2016, 20.00 Uhr im Schulhaus
Traktanden
1. Budget; Beratung und Beschlussfassung über das Budget 2017, Festlegung der Steueranlage und des Liegenschaftssteueransatzes
2. Kreditabrechnungen; Kenntnisnahme von Verpflichtungskredit-Abrechnungen
3. Wahlen
a) 1 Mitglied Gemeinderat, Ersatz für Patricia Stauffer (Amtszeitbeschränkung)
b) 1 Mitglied Rechnungsprüfungskommission, Ersatz für Theresa Cellarius (Rücktritt)
4. Verschiedenes
Aktenauflage
• Die detaillierten Unterlagen zum Budget 2017 können bei der Finanzverwaltung bezogen oder eingesehen werden. An der Gemeindeversammlung werden keine Detail-Exemplare aufgelegt.
• Die Botschaft mit detaillierten Informationen zu den Traktanden wird an alle Haushaltungen verschickt.
Rechtsmittel
• Beschwerden in Wahlangelegenheiten sind innert zehn Tagen, gegen übrige Versammlungsbeschlüsse innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli in 3800 Interlaken einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen. Organisationsreglement Art. 19: Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.
Därligen, 7. November 2016
Der Gemeinderat