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Baupublikation

Gesuchsteller: Heinz Seiler, Metzgerei, Hauptstrasse 15, 3806 Bönigen.
Projektverfasser: Dieter Bieri, Architekturbüro, Kirchstrasse 74, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Wohnhaus über Metzgerei und Einbau von zwei Giebeln.
Standort: Hauptstrasse 15, Parzelle
Nr. 542, Koordinaten: 2’634’661 / 1’170’515, Zone: Kernzone B.
Gefahrengebiet: Gefährdungszone Blau.
Beanspruchte Ausnahmen: Überschreiten der Dachneigung (Art. 39 GBR). Überschreiten der Gebäudelänge (Art. 57 GBR) bestehende Rechtswidrigkeit. Unterschreiten des Gebäudeabstandes (Art. 32 GBR) bestehende Rechtswidrigkeit.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: bestehend.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist: bis 27. Dezember 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und be-
gründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Ge-
meindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Buavorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bönigen, 21. November 2016
Bauverwaltung Bönigen