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Baupublikation

Gesuchsteller: Samuel Hess, Neuenstrasse 13, 3806 Bönigen.
Projektverfasser: jb Planung & Gestaltung, Bruno Jaggi, Hauptstrasse 21, 3806 Bönigen.
Bauvorhaben: Anbau Zimmer auf bestehendem Balkon.
Standort: Neuenstrasse 13, Parzelle Nr. 385, Koordinaten 2‘634‘630/1‘170‘599.
Zone: Kernzone B.
Gefahrengebiet: Gefährdungszone Blau.
Beanspruchte Ausnahmen: Überschreiten der Ausnützungsziffer (Art. 57 GBR) Verstärkung der Rechtswidrigkeit.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: bestehend.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist: bis 19. Dezember 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bönigen, 14. November 2016
Bauverwaltung Bönigen