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Einwohnergemeinde

Friedhof Beatenberg
Abräumen von Gräbern
Die Sicherheitskommission gibt davon Kenntnis, dass im untersten Feld Ostseite von den Reihengräbern 1989, 1990 und 1991 sowie im zweituntersten Feld Ostseite von den Urnengräbern Nr. 41 (1990), Nr. 27 (1989), Nr. 26 (1989) die Grabruhe abgelaufen ist. Zudem werden das Urnengrab Nr. 50 (1985) und das Kindergrab Nr. 47 (1983) aufgehoben. Die entsprechende Hinweistafel auf dem Friedhof ist dazu zu beachten.
Aufgrund von Artikel 6 Bestattungsreglement vom 7. Juni 2013 der Einwohnergemeinde Beatenberg werden die Angehörigen ersucht, den von ihnen beanspruchten Grabschmuck oder Grabmäler bis am 30. Juni 2017 abzuräumen. Nach diesem Datum werden die oben erwähnten Gräber ohne Kostenfolge durch die Gemeinde weggeräumt.
Beatenberg, im Oktober 2016
Die Sicherheitskommission