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Öffentliche Planauflage und Mitwirkung

Kantonsstrassen
Die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 ff. des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 Pläne für die Erstellung bzw. den Ausbau der nachstehenden Kantonsstrasse auf.
Begründete Einsprachen sind der genannten Gemeindeschreiberei innert der Auflagefrist einzureichen.
Die Bevölkerung ist eingeladen und berechtigt, bis zum Ablauf der Auflage ihre Anregungen und Hinweise dem Auflageort oder dem Oberingenieurkreis I, Schlossberg 20, Postfach, 3602 Thun, schriftlich mitzuteilen.
Kantonsstrasse Nr.: 221, Matten–Zweilütschinen–Grindelwald.
Gemeinde: Gündlischwand.
Bauvorhaben: 10510 / Instandsetzung Zweilütschinenbrücke.
Beanspruchte Ausnahmebewilligungen: Für Eingriffe in die Ufervegetation nach Art. 18 Abs. 1bis und 1ter, Art. 21 und 22 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz vom 1.7.1966 und Art. 12, Art. 13 Abs. 3 und Art. 17 der kantonalen Naturschutzverordnung vom 10.11.1993.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Gündlischwand.
Auflagefrist: 15.11. bis 14.12.2016.
Absteckung: Das Vorhaben ist im Gelände wie folgt abgesteckt:
– rote Holzpfähle oder Nägel (Lage der Achse der neuen Strassenachse)
– weisse Holzpfähle oder Nägel (Lage der neuen Grenzen)
– gelbe Holzpfähle oder Nägel (Lage der Grenzen für vorübergehende Beanspruchung)
– blaue Holzpfähle oder Nägel (Bauwerksabgrenzungen der neuen Kunstbauten, neue Kantonsstrassenränder)
Bern, 9. November 2016
Oberingenieurkreis I, Thun