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Letztwillige Verfügung

Bräm Rolf, geb. 6. Oktober 1929, von Zürich, ledig, wohnhaft gewesen in Iseltwald, mit Aufenthalt im Heim Solina in Spiez, verstorben am 20. August 2016.
Letztwillige Verfügung mit Abänderung der gesetzlichen Erbfolge. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthalts gilt diese Publikation als Eröffnung im Sinne von Art. 558 ZGB.
Das Testament liegt den gesetzlichen Erben beim Notariat Hirni und Frieden in Interlaken zur Einsichtnahme auf.
Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation bei der beauftragten Notarin einzureichen. Erfolgen innert der gesetzlichen Frist keine Einsprachen, so wird der eingesetzten Erbin die Erbenbescheinigung gemäss Art. 559 ZGB zugestellt.
Interlaken, 26. Oktober 2016
Caroline Frieden Di Luca, Notarin