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Schwellenkorporation

Ausserordentliche Mitgliederversammlung
Donnerstag, 15. Dezember 2016, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Dindlen, Brienz

Traktanden

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  1. Protokoll der Mitgliederversammlung vom 2. Juni 2016
  2. \r\n
  3. Genehmigung Budget 2017
  4. \r\n
  5. Wahlen
  6. \r\n
  7. Orientierung Wasserbauprojekte
  8. \r\n
  9. Verschiedenes
  10. \r\n
Gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie bei inhaltlichen als auch bei Verfahrensrügen kann gestützt auf Art. 60, 63 und 67 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Mitgliederversammlung ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz (GG) sofort zu beanstanden.
Brienz, 27. Oktober 2016
Schwellenkorporation Brienz