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Schwellenkorporation Bödeli Süd

Ordentliche Mitgliederversammlung
Donnerstag, 15. Dezember 2016, 20.00 Uhr Musikzimmer Schulhaus Wilderswil
Traktanden
1. Wahl eines Stimmenzählers
2. Voranschlag 2017
– Orientierung Finanzplan 2016–2021
– Beratung und Genehmigung Voranschlag 2017
– Festsetzen des Grundeigentümerbeitragsatzes
3. Wahlen
– Wiederwahl der Vorstandsmitglieder
– Ersatzwahl Grundeigentümervertreter Gsteigwiler infolge Demission
– Wiederwahl Rechnungsprüfungssorgan
4. Orientierung über abgeschlossene und laufende Projekte
5. Jahresbericht des Präsidenten
6. Verschiedenes
Öffentliche Auflage
Es liegen zur Einsichtnahme bei den Gemeindeschreibereien Bönigen, Gsteigwiler, Interlaken, Matten, Saxeten und Wilderswil öffentlich auf:
a) 30 Tage vor der Versammlung:
– Voranschlag 2017 und Finanzplan 2016–2021 (Traktandum 2)
– Wahlvorschlag Grundeigentümervertreter Gsteigwiler (Traktandum 5)
b) 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen:
– Protokoll der Mitgliederversammlung vom 15. Dezember 2016
Eingeladen und stimmberechtigt sind alle Beitragspflichtigen innerhalb des Perimeters. Für jedes Grundstück oder Werk besteht ein Stimmrecht. Wer Eigentümer mehrerer Grundstücke, Werke und/oder Rechte ist, hat mehrere Stimmrechte.
Die Stimmkarten müssen bei der entsprechenden Gemeindeverwaltung vor der Versammlung bezogen und der Zutrittskontrolle vorgelegt werden.
Gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Festgestellte Verfahrensmängel müssen während der Versammlung gerügt werden.
Einsprachen gegen die Abfassung des Protokolls sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet der Schwellenkorporation Bödeli Süd, p. Adr. Karin Gafner, Wydistrasse 5A, 3812 Wilderswil, einzureichen.
Wilderswil, 4. November 2016
Schwellenkorporation Bödeli Süd