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Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Stefan Riesen, Breitenweg 28, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Erstellung von Pflanzflächen (Samengarten, Staudengarten mit Gemüsebeeten und Wildsträuchern, Kräutern und Beeren, Obstbäume). Nutzung der bestehenden Scheune als Lager von Arbeitsgeräten/-raum.
Standort: Brienzstrasse 11, Parzelle Nr. 24.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Beanspruchte Ausnahmen: Art. 25, 26 und 27 KWaG, Unterschreiten Waldabstand.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: keine, Bereich A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Dezember 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 26 Abs. 3 Bst. h Bewilligungsdekret).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Interlaken, 3. November 2016
Bauverwaltung Interlaken