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Einwohnergemeinde

Beschlüsse des Grossen Gemeinderats Interlaken und obligatorisches und fakultatives Referendum
Der Grosse Gemeinderat Interlaken hat am 18. Oktober 2016 folgende Beschlüsse gefasst:
Budget 2017
1. Das Budget 2017 mit einem Gesamtaufwandüberschuss von Fr. 480‘524.– wird genehmigt.
Gesamthaushalt
Aufwand Fr. 35‘966‘720.–
Ertrag Fr. 35‘486‘196.–
Aufwandüberschuss Fr. 480‘524.–
Allgemeiner Haushalt
Aufwand Fr. 29‘756.190.–
Ertrag Fr. 29‘338‘296.–
Aufwandüberschuss Fr. 417‘894.–
SF Abwasser
Aufwand Fr. 4‘589‘600.–
Ertrag Fr. 4‘416‘000.–
Aufwandüberschuss Fr. 173‘600.–
SF Abfall
Aufwand Fr. 1‘123‘700.–
Ertrag Fr. 1‘123‘900.–
Ertragsüberschuss Fr. 200.–
SF Liegenschaften FV
Aufwand Fr. 497‘230.–
Ertrag Fr. 608‘000.–
Ertragsüberschuss Fr. 110‘770.–
2. Für das Jahr 2017 werden festgesetzt:
− die Steueranlage unverändert auf das 1,77-fache der für die Kantonssteuer geltenden Einheitsansätze,
− die Liegenschaftssteuer unverändert auf 1,5 Promille des amtlichen Werts.
3. Das Geschäft untersteht dem obligatorischen Referendum.
Sanierung der Höhebrücke, Ausführungskredit
Für die Sanierung der Höhebrücke wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 260‘000.– bewilligt.
Interlaken-Grundbuchblatt Nr. 1273, Parkplatz Neugasse, Entwidmung, Verkauf und Dienstbarkeit für öffentliche Parkplätze in der Überbauung Bleikimatte
1. Die Parzelle Interlaken-Grundbuchblatt Nr. 1273 wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Überbauungsordnung Nr. 22 Bleikimatte entwidmet.
2. Für die pauschale Entschädigung der Dienstbarkeit öffentliche Parkplätze wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 240‘000.– bewilligt. Der Gemeinderat wird ermächtigt, einen Dienstbarkeitsvertrag auf dieser Basis abzuschliessen.
Siedlungskonzept Einkaufszentren
Das Siedlungskonzept Einkaufszentren wird beschlossen.
Überbauungsordnung Nr. 13 Mittlers Moos West, Änderung des Überbauungsplans und der Überbauungsvorschriften
1. Die Änderung des Überbauungsplans und der Überbauungsvorschriften zur Überbauungsordnung Nr. 13 Mittlers Moos West wird beschlossen.
2. Sie untersteht dem fakultativen Referendum.
Anschluss an die Schulsozialarbeit Matten-Unterseen, Verpflichtungskredit
1. Für den Anschluss der Gemeinde Interlaken an die Schulsozialarbeit Matten-Unterseen auf den 1. August 2017 wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 915‘000.– bewilligt, der in jährlichen Tranchen von Fr. 91‘500.– ins Budget der Erfolgsrechnung aufgenommen wird.
2. Der Gemeinderat wird ermächtigt, mit der Sitzgemeinde Matten bei Interlaken spätestens auf den 1. Januar 2018 einen Anschlussvertrag an die Schulsozialarbeit Matten-Unterseen abzuschliessen.
3. Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
Motion Schenk, Kinderspielplätze, Beantwortung
Die Motion Schenk, Kinderspielplätze, wird erheblich erklärt.
Rechtsmittel
Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, innert dreissig Tagen ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.
Obligatorisches Referendum
Das Budget 2017 untersteht nach Artikel 4 des Organisationsreglements 2000 vom 28. November 1999 dem obligatorischen Referendum. Die Abstimmung findet am 27. November 2016 statt.
Fakultatives Referendum
Die Änderung des Überbauungsplans und der Überbauungsvorschriften zur Überbauungsordnung Nr. 13 Mittlers Moos West und der Verpflichtungskredit für den Anschluss der Gemeinde Interlaken an die Schulsozialarbeit Matten-Unterseen unterstehen nach Artikel 7 OgR 2000 dem fakultativen Referendum. Das Referendum gilt als zustande gekommen, wenn ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten handschriftlich und leserlich mit Namen, Vornamen, Jahrgang, Adresse und Unterschrift innert dreissig Tagen ab der vorliegenden Publikation beim Gemeinderat eine Urnenabstimmung verlangt. Für das konstruktive Referendum, das unter den gleichen formellen Bedingungen ergriffen werden kann, wird auf Artikel 37 Absätze 2 und 3 OgR 2000 verwiesen.
Interlaken, 19. Oktober 2016
Der Gemeindeschreiber