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Einwohnergemeinde

Verordnung zur Tourismusförderungsabgabe
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Grindelwald an seiner Sitzung vom 27. September 2016 folgende Verordnung angepasst hat:
• Verordnung zur Tourismusförderungsabgabe (Erhöhung)
Die Verordnung tritt, vorbehältlich dagegen erhobener Beschwerden, ab 1. Januar 2018 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann gestützt auf Artikel 65c des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Die Verordnung kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden oder steht unter folgendem Link zum Download bereit: www.gemeinde-grindelwald.ch/verwaltung/reglemente/
Grindelwald, 7. November 2016
Gemeinderat Grindelwald