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Baupublikation

Gesuchstellerin: Ed. Jobin AG, Hauptstrasse 111, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Einbau Kaffeebar in bestehendes Verkaufsgeschäft, Montage Reklame sowie Erweiterung der Betriebsbewilligung A nach Art. 6 Abs. 2 Gastgewerbegesetz (GGG). Öffnungszeiten: Montag bis Samstag, 6.30 bis 00.30 Uhr. Sitzplätze: innen 28, aussen 20.
Standort: Hauptstrasse 113, Parzelle Nr. 3621, Koordinaten 2’645’470 / 1’178’300, Wohn- und Gewerbezone WG3.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (Nachbargebäude).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienz, 3855 Brienz.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Dezember 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Interlaken, 12. September 2016
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli