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Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung
Montag, 5. Dezember 2016, 20.00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses, Steindlerstr. 3, Unterseen
Traktanden
1. Budget 2017; Beratung und Genehmigung des Budgets 2017. Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer. Orientierung über das Investitionsbudget 2017.
2. Gemeindeordnung – Zuständigkeitsregelung im Anhang; Beratung und Beschlussfassung über die Zuständigkeitsregelung für gemeindeeigene Liegenschaften im Anhang der Gemeindeordnung.
3. Hotel Beau-Site, Umzonung in Zone mit Planungspflicht – Baureglements- und Zonenplanänderung; Beratung und Beschlussfassung betreffend der Änderung des Baureglements und des Zonenplans.
4. Alterssiedlung und Amthaus, Wärmebezug – Kreditabrechnung; Orientierung über die Kreditabrechnung betreffend die Anschlüsse der Liegenschaften Alterssiedlung und Amthaus an das Fernwärmenetz der BeoTherm AG.
5. Buswendeplatz Wellenacher – Kreditabrechnung; Orientierung über die Kreditabrechnung betreffend dem Buswendeplatz Wellenacher.
6. Crossbow-Bödeliweg, Umsetzung Agglomerationsprogramm Bund 2015 bis 2018 – Kreditbewilligung; Beratung und Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 1‘815‘000.– für die Sanierung und Gestaltung der Strasse Spielmatte.
7. Öffentliche Abwasseranlagen der Unterhaltszone 4, Sanierung – Kreditbewilligung; Beratung und Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 840‘000.– für die Leitungssanierung 2017 bis 2019 der öffentlichen Abwasseranlagen der Unterhaltszone 4.
8. Verschiedenes
Protokoll
Der Protokollentwurf der Gemeindeversammlung vom 12. September 2016 stand während 30 Tagen, d. h. vom 23. September bis 24. Oktober 2016 zur Einsicht offen. Die Protokollauflage wurde im Anzeiger Interlaken vom 22. September 2016 öffentlich bekannt gemacht. Während der Auflagefrist sind beim Einwohnergemeinderat keine Einsprachen gegen den Inhalt des Protokolls eingegangen. Der Einwohnergemeinderat hat daher anlässlich seiner Sitzung vom 31. Oktober 2016 das Gemeindeversammlungsprotokoll vom 12. September 2016 genehmigt.
Öffentliche Auflage
Die Akten zu den oben genannten Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf.
Zudem können die Dossiers auf der Homepage der Einwohnergemeinde Unterseen ( www.unterseen.ch ) eingesehen und heruntergeladen werden.
Rechtsmittel
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften müssen anlässlich der Gemeindeversammlung sofort gerügt werden (Art. 4 Abstimmungs- und Wahlreglement der Einwohnergemeinde Unterseen).
Stimmberechtigung – Einladung
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Unterseen wohnhaft sind.
Unterseen, 17. Oktober 2016
Der Einwohnergemeinderat