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Einwohnergemeinde

Revision der Ortsplanung und Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) vom 4.10.1991; öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Lauterbrunnen bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Unterlagen zur Revision der Ortsplanung zur öffentlichen Auflage. Diese besteht aus folgenden Unterlagen:
• Teilzonenpläne (Mürren, Gimmelwald, Wengen, Lauterbrunnen, Isenfluh, Stechelberg)
• Zonenplan Naturgefahren
• Zonenplan Gewässerraum
• Baureglement
• Teilzonenpläne Landschaft (Talboden, Teil Nord, Teil Süd)
Ebenfalls kommt die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 zur öffentlichen Auflage.
Zur Information liegen ebenfalls der Mitwirkungsbericht, der Erläuterungsbericht, der Bericht Landschaft sowie der Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern auf.
Die Ortsplanungsunterlagen liegen vom 27. Oktober 2016 bis am 28. November 2016 in der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, in den Tourismusbüros Wengen und Mürren während der Büroöffnungszeiten öffentlich auf. Auf der Homepage der Gemeinde, unter www.lauterbrunnen.ch (Link zu mydrive.ch), können die Unterlagen heruntergeladen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei folgender Adresse einzureichen: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Für Interessierte werden im Rahmen einer Orientierungsversammlung die Unterlagen der Ortsplanung erläutert sowie über das weitere Vorgehen informiert. Die Orientierungsversammlung findet am Montag, 7. November 2016, 19.45 Uhr, im Gemeindesaal Hohsteg, Lauterbrunnen, statt.
Zu dieser Versammlung sind alle herzlich eingeladen.
Weiter werden am 14. und 16. November 2016 jeweils von 15.00 bis 19.00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung
Fragestunden angeboten. Aus organisatorischen Gründen ist eine vorgängige Anmeldung nötig – Telefon 033 856 50 70.
Es ist vorgesehen, den Stimmberechtigten die Ortsplanungsrevision an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung im April 2017 zur Abstimmung vorzulegen.
Lauterbrunnen, 21. Oktober 2016
Der Gemeinderat