Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Gemischte Gemeinde

Ordentliche Versammlung
Freitag, 2. Dezember 2016, 20.00 Uhr in der Schul- und Mehrzweckanlage
Traktanden
1. Schule Iseltwald – Eröffnung einer Basisstufe
a) Beschlussfassung über die Schliessung des Kindergartens und der Unterstufe
b) Einführung einer Basisstufe
c) Kreditbeschluss für Umbauarbeiten
2. Beratung und Beschlussfassung betr. Anschaffung Gemeindefahrzeug für Strassenunterhalt/Winterdienst – Kreditbewilligung
3. Beratung und Beschlussfassung betreffend Ersatz Leitsystem
Abwasserreinigungsanlage – Kreditbewilligung
4. Budget 2017
a) Beratung und Genehmigung Budget 2017 und Festsetzung der Steueranlagen
b) Kenntnisnahme von Investitionsrechnung 2017 und Finanzplanung 2017–2021
5. Wahlen
5.1 Gemeinderat – Wahl eines Mitgliedes
Abegglen Hans, Feld – Wahl für eine 2. Amtszeit
5.2 Gemeinderat – Wahl eines Mitgliedes
Brunner-Prost Walter, Oberi Fura – Wahl für eine 2. Amtszeit
5.3 Schulkommission: – Wahl eines Mitgliedes
Ersatz für Abegglen Pia, Sengg – infolge Ablauf der 2. Amtszeit
5.4 Bau- und Planungskommission: – Wahl eines Mitgliedes
Ersatz für Krähenbühl Beat, Oberi Fura – infolge Ablauf der 2. Amtszeit
5.5 Forstkommission: – Wahl eines Mitgliedes
von Bergen David, Sengg – Wahl für eine 2. Amtszeit
5.6 Rechnungsprüfungskommission: – Wahl für eine weitere Amtszeit
Aschwanden Thomas, Brügg
6. Verschiedenes, Orientierungen
Anschliessend Burgerversammlung
1. Burgerkommission: – Wahl von zwei Mitgliedern infolge Ablauf der ersten Amtszeit von
– Abegglen-Blatter Andreas, Feld (Wiederwahl möglich)
– Walthard Christian, Fura (Wiederwahl möglich)
2. Beratung und Beschlussfassung über den wertgleichen Landabtausch mit Schilt Beat, Ey (Parzelle Nr. 1026, Matte) mit Parzelle Nr. 134 (Schleifecha)
3. Erschliessung Parzelle Feld – Kreditbewilligung
4. Verschiedenes, Orientierungen
Die Erläuterung der Versammlungsgeschäfte erfolgt in der nächsten Ausgabe des Gmeinds-Blettli.
Der detaillierte Voranschlag 2017 kann bei der Gemeindeverwaltung bestellt oder eingesehen werden.
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse wegen Missachtung von Verfahrensvorschriften sind innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 93 ff. Gemeindegesetz). Festgestellte Verfahrensmängel müssen während der Versammlung gerügt werden.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Iseltwald Wohnsitz haben, sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen. Zur Burgerversammlung sind die stimm- und wahlberechtigten Burgerinnen und Burger eingeladen.
Iseltwald, 13. Oktober 2016
Der Gemeinderat