Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Kirchgemeinde Brienz

Ordentliche Versammlung
Sonntag, 4. Dezember 2016, anschliessend an den um 10.00 Uhr beginnenden Gottesdienst, in der Pfrundscheune (11.15 Uhr)
Traktanden
1. Protokolle vom 15.3. und 21.6.2016
2. Genehmigung Budget 2017
3. Genehmigung der Änderungen im «Reglement und Preislisten für Miete kirchl. Räume und die Beanspruchung von kirchl. Dienstleistungen»
4. Wahl eines Kirchgemeinderatsmitglieds für die Dauer vom 1.1.2017 bis 31.12.2018
5. Orientierung «Pfarrhaus Brienz»
6. Orientierungen allgemein
7. Verschiedenes / Umfrage
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 2 und 3 liegen im Sekretariat der Kirchgemeinde ab sofort zur Einsichtnahme auf. Öffnungszeiten: Montag und Freitag, 8.30–10.30 Uhr.
Die Protokolle der Versammlungen vom 15. März und 21. Juni 2016 lagen 14 Tage nach den Versammlungen während 30 Tagen öffentlich auf und wurden vom Kirchgemeinderat am 24. August 2016 genehmigt. Es sind keine Einsprachen und Beschwerden eingegangen.
Protokoll
Das Protokoll der Versammlung vom 4. Dezember 2016 liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen im Sekretariat der Kirchgemeinde Brienz zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken einzureichen (Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung (Art. 47 VRPG).
Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss – wenn es möglich war – diesen Mangel an der Versammlung selber schon gerügt haben (Rügepflicht nach Art. 49a GG).
Zur Versammlung sind alle Mitglieder der reformierten Kirchgemeinde Brienz freundlich eingeladen.
Stimm- und wahlberechtigt sind alle Personen ab dem 18. Altersjahr, welche der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören und seit mindestens 3 Monaten in der Kirchgemeinde Brienz wohnhaft und in einer der beteiligten Gemeinden stimmberechtigt sind.
Brienz, 3. November 2016
Der Kirchgemeinderat