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Burgergemeinde

Neue Geschäfts- und Organisationsverordnung
In Anwendung von Artikel Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Burgerrat an seiner Sitzung vom 26. Oktober 2016 eine Geschäfts- und Organisationsverordnung erlassen hat. Sie tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden am 1. Januar 2017 in Kraft. Die neue Geschäfts- und Organisationsverordnung kann bei der Burgerkanzlei, Rüti 14, Bönigen, eingesehen, dort bezogen oder über die E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bestellt werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Burgerrates kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Bönigen, 26. Oktober 2016
Der Burgerrat