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Burgergemeinde

Gebundene Ausgaben für das Rechnungsjahr 2016
Gestützt auf Artikel 16 Absatz 2 des Organisationsreglements der Burgergemeinde Wilderswil beschliesst der Burgerrat Nachkredite zu gebundenen Ausgaben. Der Beschluss über Nachkredite ist zu publizieren, wenn der Gesamtkredit die Kreditzuständigkeit des Burgerrates für neue Ausgaben übersteigt (Fr. 20‘000.–).
An der Sitzung vom 12.10.2016 hat der Burgerrat folgender Nachkredit zu gebundenen Ausgaben für das Rechnungsjahr 2016 beschlossen:
Behebung Parkettschaden im Einfamilienhaus Oberdorfweg 2, Wilderswil
Voranschlag 2016 Fr.          0.–
Voraussichtliche Ausgaben Fr. 90‘000.–
Wilderswil, 12. Oktober 2016
Der Burgerrat