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Schwellenkorporation

Ausserordentliche Korporationsversammlung
Mittwoch, 30. Nov. 2016, 20.00 Uhr, Gemeindesaal Obere Gasse 2, Unterseen
Traktanden
1.    Protokoll der ordentlichen Korporationsversammlung vom 20. April 2016
2.    Wahlen Legislatur 2017–2020
a)    Wahl von 2 neuen Kommissionsmitgliedern
b)    Wiederwahl bisherige Kommissionsmitglieder
c)    Präsident
3.    Wiederwahl Revisionsstelle und Datenaufsichtsstelle
4.    Orientierung über die unterhaltspflichtigen Gewässer
5.    Verschiedenes
Eingeladen und stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Unterseen schwellenpflichtigen Grund-, Liegenschafts-, Wohnungs- und Werkeigentümer.
Das Protokoll der ordentlichen Korporationsversammlung vom 20. April 2016 liegt 30 Tage vor der ausserordentlichen Versammlung auf der Gemeindekasse zur Einsichtnahme auf und ist unter www.lombach-unterseen.ch einsehbar.
Im Anschluss an die Versammlung wird ein Apéro offeriert.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli  einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Schwellenkorporation  Unterseen