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Gemischte Gemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Donnerstag, 8. Dezember 2016, 20.00 Uhr, Gmeindshuus Oberried
1.    Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2016
2.    Jahresvoranschlag 2017
    2.1    Festsetzung der Steueranlage für das Jahr 2017 wie folgt:
    a)     Für die Einkommens- und Vermögenssteuern das 2,04-fache der gesetzlichen Einheitsansätze
    b)     Die Liegenschaftssteuern auf
    1,5‰ der amtlichen Steuerwerte
    2.2    Festsetzung der Hundetaxe 2017
    2.3    Genehmigung des Gesamtvoranschlages 2017
3.    Schule Oberried / Genehmigung Reglement zur Aufgabenübertragung der Schule Oberried an die Schule Brienz
4.    Forstprojekte NaiS 2012–2016 / Genehmigung Nachkredit / Kenntnisnahme der Abrechnung per 31.12. 2015
5.    Schutzwaldprojekte Waldpflege Oberried 2016–2020 / Genehmigung Verpflichtungskredit
6.    Verschiedenes

Öffentliche Auflage

Die Unterlagen zu den Traktanden 1–5 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeschreiberei während dern Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Rechtsmittel

Allfällige Gemeindebeschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken zu erheben.
Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 98 Gemeindegesetz sofort zu beanstanden.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Stimmberechtigt sind sämtliche Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben (Art. 4 OGR).
Oberried, 24. Oktober 2016
Der Gemeinderat