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Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Der Gemeinderat lädt alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger herzlich ein
•    für die Ehrungen für besondere Leistungen (Kultur, Sport, Wissenschaft, Bildung, Tourismus) sowie das Apéro für die Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger vom Donnerstag, 1. Dez. 2016, 19.00 Uhr im Kirchgemeindehaus
•    für die ordentliche Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 1. Dez. 2016, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus.

Traktanden

1.    Budget für das Jahr 2017; Genehmigung
2.    Abstimmungs- und Wahlreglement; Änderung von Artikel 13
3.    Beschlussfassung über den Betriebskostenbeitrag an das Kirchgemeindehaus Matten für die Jahre 2017– 2021
4.    Verschiedenes
Auflage
Das Abstimmungs- und Wahlreglement liegt 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Die übrigen Akten für die Gemeindeversammlung liegen ebenfalls in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Matten, 17. Oktober 2016
Der Gemeinderat