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Feuerwehr Grindelwald/Lütschental

Aufgebot Aushebung 2016
Frauen und Männer mit Jahrgang 1996 sowie ältere, welche im Jahr 2016 zugezogen sind, werden gestützt auf Art. 2 und 4 des Feuerwehr-Reglements zur Aushebung aufgeboten:
Datum:    Donnerstag, 10. Nov. 2016
Zeit:     20.00 Uhr
Ort:     Feuerwehrmagazin Hellbach, Grindelwald
Alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer zwischen dem 21. und dem 50. Altersjahr werden der Feuerwehrpflicht unterstellt. Ausländer mit Niederlassungsbewilligung «C-Ausweis» werden hinsichtlich der Feuerwehrpflicht den Schweizer Bürgern gleichgestellt.
Niemand hat darauf Anspruch, in die Feuerwehrdienste eingeteilt zu werden. Der Fachausschuss Feuerwehr bestimmt, ob Pflichtige aktiven Feuerwehrdienst zu leisten oder eine Ersatzabgabe zu bezahlen haben.
Bei diesem Entscheid sind die Bedürfnisse der Feuerwehr sowie persönliche und berufliche Verhältnisse, Alter, Arbeits- und Wohnort der Pflichtigen zu berücksichtigen.
Entschuldigungen sind schriftlich beim Sekretariat Feuerwehr, Christine Lama, Schoneggweg 12, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Wer keinen Fragebogen erhalten hat, jedoch gerne aktiv Feuerwehrdienst leisten möchte, meldet sich telefonisch oder schriftlich bis 9. November 2016 beim Kommandanten Daniel Gertsch, Telefon 079 668 07 01.
Unentschuldigtes Fernbleiben von der Aushebung wird mit einer Busse von Fr. 80.– belegt (Art. 22 Anhang Feuerwehr-Reglement).
Kommando Feuerwehr Grindelwald / Lütschental