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Burgergemeinde

Ordentliche Versammlung
Montag, 12. Dezember 2016, 20.15 Uhr, Gemeindesaal Bettenried
Traktanden
1.    Protokoll der ordentlichen Versammlung vom 7. Juni 2016
2.    Budget 2017
3.    Totalrevision des Organisationsreglements
4.    Verschiedenes
Rechtsmittelbelehrung: Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken einzureichen (Art. 93 ff. Gemeindegesetz). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 98 GG).
Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen. Nach der Versammlung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Apéro offeriert.
Öffentliche Auflage des Organisationsreglements
Das Organisationsreglement der Burgergemeinde Leissigen liegt während 30 Tagen vom 27.10. bis 25.11.2016 auf der Gemeindeverwaltung Leissigen während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich an den Burgerrat, zu handen des Präsidenten Thomas Zumstein, Nythartweg 14, 3706 Leissigen, zu richten.
Leissigen, 20. Oktober 2016  
Der Burgerrat