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Einwohnergemeinde

Der Gemeinderat von Lauterbrunnen hat gestützt auf Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung folgende Verkehrs-
massnahmen beschlossen:

Lauterbrunnen
    \r\n
  1. Gässliweg ab Dorfstrasse
    Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder, Zubringerdienst gestattet
    ersetzt (Aufhebung) die mit Zustimmungsverfügung Nr. 134/72 vom 13. Oktober 1972 erlassene Verkehrsmassnahme, Allgemeines Fahrverbot, Zubringerdienst gestattet, Gässliweg ab Dorfstrasse, (wird aufgehoben).
  2. \r\n
  3. Zufahrtsstrasse zwischen Parkhaus (Parzelle Nr. 1920) und ARA-Areal
    Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder, Zubringerdienst gestattet
    ersetzt (Aufhebung) die mit Zustimmungsverfügung Nr. 663–89 vom 3. November 1989 erlassene Verkehrsmassnahme, Allgemeines Fahrverbot in beide Richtungen, Zubringerdienst gestattet, Zufahrtsstrasse zwischen Parkhaus (Parzelle Nr. 1920A) und ARA-Areal, (wird aufgehoben).
  4. \r\n
Stechelberg
    \r\n
  1. Pfangweg–Bogenbrücke
    Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder
  2. \r\n
  3. Alter Weg Rütti–Sichellauenen
    Allgemeines Fahrverbot in beide Richtungen
  4. \r\n
Isenfluh
    \r\n
  1. Weg in Gärten
    Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder, Zubringerdienst gestattet
  2. \r\n
  3. Maschinenweg Brändliwald
    Allgemeines Fahrverbot in beide Richtungen, land- und forstwirtschaftliche Fahrten gestattet
  4. \r\n
  5. Dorfstrasse Isenfluh, Strecke zwischen Parkplatz Nord und Parkplatz Süd.
    Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
  6. \r\n
  7. Wendeplatz (Gärten), Isenfluh
    Parkverbot
  8. \r\n
Gegen diese Verfügungen kann gemäss Art. 92 des Gemeindegesetzes und Art. 63 Abs. 1 lit. A und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift der Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach Aufstellen der Signale in Kraft.
Lauterbrunnen, 17. Oktober 2016
Gemeinderat Lauterbrunnen