Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung (GV)
Inkraftsetzung von Anpassungen in der Verordnung Bezahlter Kurzurlaub, in Kraft ab 1. November 2016, beschlossen durch den Gemeinderat am 10. Oktober 2016.
Gegen den oben erwähnten Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalter, Schloss, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Der neue Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen oder vom Internet www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Lauterbrunnen, 20. Oktober 2016
Der Gemeinderat