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Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahme Aarmühlestrasse
Das Hotel Bahnhof wird ab 7. November 2016 rückgebaut, an gleicher Stelle entsteht ein neues Wohn- und Geschäftshaus. Die Platzverhätnisse rund um den Bahnhof Interlaken West sind äusserst knapp, ein geeigneter Installations- und Umschlagplatz für die Zeit der Bauarbeiten ist deshalb nur am Eingang der Aarmühlestrasse möglich.
Die Sicherheitskommission Interlaken verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr  (SVG) sowie Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung des Kantons Bern vom 29. Oktober 2008 (SV) und mit Zustimmungsverfügung des Oberingenieurkreises I die folgende Verkehrsmassnahme:

Signalisation
:
Vom 7. November 2016 bis Ende Oktober 2017 wird die Einfahrt von der Bahnhofstrasse aus in die Aarmühlestrasse für den rollenden Verkehr gesperrt, für die Fussgänger besteht eine sichere Durchgangsmöglichkeit, die Verkaufsgeschäfte sind jederzeit erreichbar. Von der Rosenstrasse in die  Aarmühlestrasse wird das Signal 4.09 (Sackgasse) mit Wiederholung in der Mitte der Aarmühlestrasse (wegen den zahlreichen Einfahrten von Geschäftsbetrieben) aufgestellt.    
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 46 Abs. 1 des Gemeindepolizeireglements und Art. 53 und 54 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege  innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Interlaken erhoben werden. Die Einsprache ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift der oder des Betroffenen enthalten.
Polizeiinspektorat Interlaken