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Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung
Freitag, 2. Dezember 2016, 20.15 Uhr im Schulhaus
Traktanden
1.    Budget 2017, Festlegen der Steueranlage und Liegenschaftssteuern, Kenntnisnahme Investitionen 2017
2.    Organisationsreglement, Änderung Art. 46 und Anhang I
3.    Reglement Spezialfinanzierung Liegenschaften Finanzvermögen (SF WEU), Neufassung
4.    Güterweg Mittelbäuert, Sanierung und Wiederinstandstellung, Übernahme Trägerschaft
5.    Verschiedenes

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Habkern auf. Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird ca. zwei Wochen vor der Versammlung allen Haushaltungen zugestellt und auf der Webseite www.habkern.ch (Aktuell) aufgeschaltet.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmberechtigt sind alle in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Habkern Wohnsitz haben. Die Versammlung ist öffentlich.
Habkern, 19. Oktober 2016
Der Gemeinderat