Einwohnergemeinde
Ordentliche Versammlung
Freitag, 2. Dezember 2016, 20.15 Uhr Gemeindesaal im Schulhaus
Traktanden
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 7. Dezember 2015 bis 8. Januar 2016 bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sowie Gäste sind zu der Versammlung freundlich eingeladen.
Zweilütschinen, 11. Oktober 2016
Der Gemeinderat
Freitag, 2. Dezember 2016, 20.15 Uhr Gemeindesaal im Schulhaus
Traktanden
- \r\n
- Budget 2017
- \r\n
- Genehmigung Budget 2017 \r\n
- Orientierung über den Finanzplan und das Investitionsbudget \r\n
\r\n - Wald-Reglement
Beschlussfassung über Aufhebung des Reglements \r\n - Wahlen
- \r\n
- Gemeindepräsident \r\n
- Gemeinderat: 2 Mitglieder \r\n
- Baukommission: 2 Mitglieder \r\n
- Forstkommission: 1 Mitglied \r\n
- Rechnungsprüfungskommission: 1 Mitglied \r\n
- Wasser- und Abwasserkommission: 1 Mitglied \r\n
\r\n - Verschiedenes
Information über Stand Bau eines Mehrzweckgebäudes \r\n
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 7. Dezember 2015 bis 8. Januar 2016 bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sowie Gäste sind zu der Versammlung freundlich eingeladen.
Zweilütschinen, 11. Oktober 2016
Der Gemeinderat