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Einwohnergemeinde

Genehmigung Personalverordnung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Brienz die Personalverordnung vom 17. Oktober 2016 genehmigt hat.
Inkraftsetzung: 1. November 2016
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.