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Baupublikation

Gesuchsteller: Peter und Laura Marti, Hubelweg 20, 3812 Wilderswil.
Projektverfasser: Markus Aemmer, Interior- und Produktdesign, Rütistrasse 2, 3800 Matten.
Bauvorhaben: Aufstockung und Sanierung EFH und Neubau Autounterstand.
Standort: Eyweg 5, 3806 Bönigen, Parzelle Nr. 1075, Koordinaten 2‘634‘541 / 1‘170‘652.
Zone: Wohnzone W2.
Gefahrengebiet: Gefährdungszone Gelb.
Beanspruchte Ausnahmen: • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 24 GBR) bestehende Rechtswidrigkeit •  Unterschreiten Grosser Grenzabstand (Art 57 GBR) bestehende Rechtswidrigkeit.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Schmutzwasser: Anschluss an Gemeindekanalisation (ARA Interlaken) bestehend. Sauberwasser: Versickerung vor Ort bestehend, Gewässerschutzzone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. November 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz)
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Ueberbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bönigen, 20. Oktober 2016    
Bauverwaltung Bönigen