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Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 2. Dezember 2016, 20.00 Uhr im Kongresssaal Beatenberg

Traktanden

    \r\n

    1. \r\n
    2. Genehmigung des Budgets 2017 Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer
    3. \r\n
    4. Orientierung über den Finanzplan 2017–2021
    5. \r\n
  1. \r\n

    1. \r\n
    2. Genehmigung der Neufassung Abfallreglement
    3. \r\n
    4. Genehmigung der Neufassung Abwasserentsorgungsreglement
    5. \r\n
    6.  c) Genehmigung der Neufassung Wasserversorgungsreglement
    7. \r\n
  2. \r\n
  3. Kenntnisnahme der Kostenabrechnung über den Verpflichtungskredit zum Umbau und Erweiterung Altersheim Beatenberg-Habkern
  4. \r\n
  5. Kauf der Arztpraxis Hälteli 400C
  6. \r\n
  7.  Übernahme des ehemaligen Schulhausareals Schmocken durch den Verein Schulhausareal Schmocken
  8. \r\n
  9.  Bericht aus den Ressorts und der Verwaltung
  10. \r\n
  11. Verschiedenes
  12. \r\n
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden Nrn. 1, 2 und 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf.
Ehrungen
Vor Traktandenbeginn finden die Ehrungen statt.
Informationsveranstaltungen
Am Donnerstag, 22. September 2016, um 20.00 Uhr im Kongresssaal Beatenberg fand eine Informationsveranstaltung im Vorfeld zum Gemeindeversammlungsgeschäft «Neufassungen Abfall-, Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsreglement» statt.
Am Freitag, 28. Oktober 2016, um 20.00 Uhr im Kongresssaal Beatenberg findet eine Informationsveranstaltung im Vorfeld zum Gemeindeversammlungsgeschäft «Übernahme des ehemaligen Schulhausareals Schmocken durch den Verein Schulhausareal Schmocken» statt.
Botschaft zur Gemeindeversammlung
Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird etwa 3 Wochen vor der Versammlung auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet. Zudem wird die Botschaft an interessierte Personen am Schalter der Gemeindeverwaltung in Papierform abgegeben.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Schweizer BürgerInnen und Gäste sind zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Beatenberg hat.
Beatenberg, 17. Oktober 2016
Der Gemeinderat