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Einwohnergemeinde

Publikation der Genehmigung von geringfügigen Änderungen des Zonenplans nach Art. 122 Abs. 7 BauV
Gemeinde Niederried
Öffentliche Bekanntmachung, Genehmigung und Inkraftsetzung:
Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat die vom Gemeinderat Niederried am 11. Dezember 2015 beschlossene Änderung des Zonenplans Parzellen Nrn. 559 und 503 in Anwendung von Art. 61 BauG am 31. August 2016 genehmigt.
Gleichzeitig wurde vom AGR die vom Gemeinderat Niederried am 19. Juli 2016 beschlossene Aufhebung der verbindlichen Waldgrenze bei der Parzelle Nr. 503 genehmigt.
Die Genehmigungsakten stehen während 30 Tagen, vom 20. Oktober bis 21. November 2016, bei der Gemeindeschreiberei Niederried b. I., Hauptstrasse 19, 3853 Niederried, zu den Schalteröffnungszeiten öffentlich und jedermann zur Einsichtnahme offen.
Niederried, 10. Oktober 2016
Der Gemeinderat