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Einwohnergemeinde

Öffentliche Planauflage und Eröffnung des Gemeinderatsbeschlusses geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 6 «Coop Areal», Mürren, Lauterbrunnen
Der Gemeinderat Lauterbrunnen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 20. Oktober bis und mit 21. November 2016 bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen und im Tourismusbüro Mürren auf.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bauverwaltung, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen, schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 10. Oktober 2016, das geringfügige Verfahren durchzuführen, kann innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Lauterbrunnen, 13. Oktober 2016
Der Gemeinderat