Gemischte Gemeinde
Personalreglement / Beschluss des Gemeinderates
mit fakultativem Referendum
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2016 die nachfolgende Änderung des Personalreglements beschlossen:
Art. 121 Der Gemeindepräsident oder das für das jeweilige Ressort zuständige Mitglied des Gemeinderates führen das Mitarbeitergespräch durch.
Art. 184 gestrichen (Zuschlag für Wochenendarbeit)
Dieser Beschluss untersteht gemäss Art. 27 Abs. 4 des Organisationsreglements der Gemeinde Iseltwald dem fakultativen Referendum. Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat, 3807 Iseltwald, das Referendum ergreifen.
Stimmberechtigte: 334
Referendumsfrist: 20. November 2016
Das Reglement liegt während den Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Iseltwald, 13. Oktober 2016
Der Gemeinderat
mit fakultativem Referendum
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2016 die nachfolgende Änderung des Personalreglements beschlossen:
Art. 121 Der Gemeindepräsident oder das für das jeweilige Ressort zuständige Mitglied des Gemeinderates führen das Mitarbeitergespräch durch.
Art. 184 gestrichen (Zuschlag für Wochenendarbeit)
Dieser Beschluss untersteht gemäss Art. 27 Abs. 4 des Organisationsreglements der Gemeinde Iseltwald dem fakultativen Referendum. Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat, 3807 Iseltwald, das Referendum ergreifen.
Stimmberechtigte: 334
Referendumsfrist: 20. November 2016
Das Reglement liegt während den Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Iseltwald, 13. Oktober 2016
Der Gemeinderat