Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanungsrevision Gsteigwiler
Der Gemeinderat Gsteigwiler bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Ortsplanungsrevision Gsteigwiler zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Die Mitwirkungsakten umfassen die folgenden grundeigentümerverbindlichen Dokumente:
−    Baureglement
−    Änderung des Bauzonenplans (Übersicht sowie Ausschnitt 1 und 2)
Die Ortsplanungsrevision Gsteigwiler liegt 30 Tage, vom 20. Oktober bis und mit 21. November 2016, in der Gemeindeverwaltung auf.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Gsteigwiler, Halten 90, 3814 Gsteigwiler zu richten.
Gsteigwiler, 17. Oktober 2016
Der Gemeinderat