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Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 25. November 2016, 20.15 Uhr im Schulhaus

Traktanden

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  1. Budget 2017
    Beratung und Genehmigung Budget 2017 und Orientierung über das Investitionsbudget
  2. \r\n
  3. Organisationsreglement
    Beratung und Genehmigung der Teilrevision
  4. \r\n
  5. Personalreglement
    Beratung und Genehmigung der Teilrevision
  6. \r\n
  7. Wahlen
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    1. Gemeinde- und Gemeinderatspräsident Bernhard Seiler: Ablauf Amtsdauer
    2. \r\n
    3. Baukommission
      Kurt Feuz: wieder wählbar
      Ruedi Feuz: wieder wählbar
    4. \r\n
  8. \r\n
  9. Verschiedenes
  10. \r\n
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll dieser Versammlung liegt ab 2. Dezember 2016 30 Tage auf der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Gsteigwiler, 17. Oktober 2016
Der Gemeinderat