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Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Firstbahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Bau einer Freizeitanlage Typ «Sky Glider» zwischen First und Schreckfeld: Antriebsstation mit Steuer- und Umkleideraum (Talstation Schreckfeld) und Umlenkungsstütze mit Abspannung (Bergstation First), dazwischen ein Trag- und Zugseil.
Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung der Überbauungsordnungen touristische Nutzung First und Schreckfeld durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.
Standort: First–Schreckfeld, Koordinaten 2’647’884/1’167’614, Zonen: Überbauungsordnung touristische Nutzung First und Überbauungsordnung Schreckfeld.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: • Baute im Naturschutzgebiet (Art. 18 ff. NHG). • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Grindelwald, 3818 Grindelwald.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. November 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Interlaken, 17. Oktober 2016
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli