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Einwohnergemeinde

Gebührenverordnung zum Wasserversorgungsreglement, Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Bönigen an seiner Sitzung vom 10. Oktober 2016 eine Änderung der Gebührenverordnung zum Wasserversorgungsreglement beschlossen hat. Die Änderung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden am 1. Oktober 2016 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Bönigen, 10. Oktober 2016
Der Gemeindeschreiber