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Einwohnergemeinde

Gebührentarif zum Abfallreglement ab 1.1.2017
In Anwendung von Artikel 2 des Gebührentarifs zum Abfallreglement vom 4.12.2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Bönigen an seiner Sitzung vom 10. Oktober 2016 den Prozentsatz der Gebührentarifansätze in Artikel 3 und 7 des Gebührentarifs zum Abfallreglement auf 70% und die Andockgebühr gemäss Artikel 8 des Gebührentarifs zum Abfallreglement auf Fr. 5.– festgesetzt hat. Die Gebührenansätze treten auf den 1. Januar 2017 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Bönigen, 10. Oktober 2016
Der Gemeindeschreiber