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Einwohnergemeinde

Gemeindeordnung Teilrevision /  Reglementsauflage
(Bekanntmachung gemäss Art. 37 ff. kant. Gemeindeverordnung)
In Anwendung von Art. 37 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt bemacht, dass die Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Unterseen vom 10. September 2007 einer Teilrevision bezüglich Zuständigkeiten bei Gemeindeliegenschaften unterzogen wird.
Die oben genannte Reglementsänderung liegt ab Publikation 30 Tage während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf oder kann auf der Homepage www.unterseen.ch eingesehen respektive heruntergeladen werden.
Unterseen, 3. Oktober 2016
Der Gemeinderat