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Einwohnergemeinde

Öffentliche Auflage
Überbauungsordnung Nr. 49 «Beschneiung Schilthorn/Mürren».
Der Gemeinderat Lauterbrunnen bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Überbauungsordnung Nr. 49 «Beschneiung Schilthorn/Mürren – Lauterbrunnen» zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen vom 12. Oktober bis am 13. November 2016 bei der Gemeinde­verwaltung Lauterbrunnen und im Tourismusbüro Mürren öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, Gemeindehaus Adler, 3822 Lauterbrunnen, einzureichen. Die Einspracheverhandlungen finden an folgenden Daten im Gemeindehaus Adler, Lauterbrunnen, statt:
Dienstag, 22. November 2016
8.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 18.00 Uhr
Freitag, 25. November 2016
8.00 bis 12.00 Uhr
Lauterbrunnen, 7. Oktober 2016
Der Gemeinderat