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Einwohnergemeinde

Öffentliche Bekanntmachung
Änderung der Überbauungsordnung Nr. 34A «Kleine Scheidegg – Wengen» – Beschneiung Talabfahrt
Geringfügiges Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV.
Genehmigung gemäss Art. 61 BauG.
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat die vom Gemeinderat Lauterbrunnen am 29. August 2016 beschlossene Änderung der Überbauungsordnung Nr. 34A «Kleine Scheidegg – Wengen», Beschneiung Talabfahrt, geringfügiges Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV, genehmigt.
Die Genehmigung tritt vorbehältlich allfälliger Beschwerden am 24. Oktober 2016 in Kraft.
Die Unterlagen stehen jedermann bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Einsichtnahme offen.
Lauterbrunnen, 7. Oktober 2016
Der Gemeinderat