Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Beiträge 2017 an die Raummieten von Vereinen
Ein Beitrag der Gemeinde an die Raummieten von Vereinen setzt ein schriftliches Gesuch voraus. Gesuche für einen Beitrag für das Jahr 2017 sind bis zum 30. November 2016 bei der Finanzkommission Interlaken, Postfach 97, 3800 Interlaken, einzureichen. Später eintreffende Gesuche können nur berücksichtigt werden, wenn der zur Verfügung stehende Betrag durch die fristgerecht eingereichten Gesuche nicht ausgeschöpft ist. Das schriftliche Gesuch muss mindestens enthalten: Angaben zum geplanten Anlass wie Datum, Ort, Art des Anlasses und erwartete Zahl der Teilnehmenden; Bestätigung der Raumreservation für diesen Anlass mit den voraussichtlichen Kosten; Kopie der aktuellen Vereinsstatuten; Unterlagen, welche die Berechtigung für eine Gesuchseinreichung nach Artikel 1 Absätze 2 und 3 belegen.
Die massgebende Raummietenbeitragsverordnung vom 21. September 2009 (Stand 8. Juli 2015) kann am Infoschalter der Gemeindeverwaltung Interlaken eingesehen oder bezogen werden. Sie ist auch über www.interlaken-gemeinde.ch/reglemente/4/430/ abrufbar.
Interlaken, 13. Oktober 2016
Die Finanzkommission