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Baupublikation

Gesuchstellerin: Schützengesellschaft Bönigen, Feldschützengesellschaft Iseltwald, Schützengesellschaft Ringgenberg-Goldswil und Feldschützengesellschaft Niederried, alle vertreten durch Walter Zwahlen, Adlerweg 4,  3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Berin GmbH, Fabrikweg 3, 3673 Linden.
Bauvorhaben: Umbau Kugelfanganlage bei der 300-m-Schiessanlage Bönigen.
Standort: Rossbrunne, Parzelle Nr. 976, Koordinaten 2’634’560/1’169’510, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG) • Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Bönigen, 3806 Bönigen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. November 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli