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Baupublikation

Gesuchsteller: Verein Panorama Rundweg Thunersee, vertreten durch Peter Dütschler, Fliederweg 11, 3600 Thun.
Projektverfasserin: x-alpin GmbH, Gewerbestrasse 8, 3862 Innertkirchen.
Bauvorhaben: Versetzen der bestehenden Hängebrücke; Abbruch von nicht mehr benötigten Bauteilen und Fundationen, Erstellen einer Hängebrücke mit neuem Zugangsweg. Verlegen der Wanderwegroute.
Standort: Sundlauenen, Parzellen Nrn. 2, 3, 1231 und 2280, Koordinaten 2’627’560/1’1’71’320, Landwirtschaftszone/Wald.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone A, Waldnaturinventar.
Ausnahmen:
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  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
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  • Nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
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  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG/41c GSchV)
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  • Baute im Naturschutzgebiet (Art. 18 ff. NHG)
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  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG
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\r\nAuflagestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, 3803 Beatenberg.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. November 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli