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Gemeindeverband Eduard-Ruchti-Fonds

Teilrevision des Organisationsreglements genehmigt
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat am 2. September 2016 die von der Hauptversammlung am 23. Juni 2016 beschlossene Änderung des Organisationsreglements des Gemeindeverbands Eduard-Ruchti-Fonds vom 23. Juni 2005 genehmigt. Die Änderung tritt auf den 1. Januar 2017 in Kraft. Das Organisationsreglement kann auf den Gemeindeverwaltungen der Verbandsgemeinden in der geänderten Fassung eingesehen werden.
Die Verbandssekretärin