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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Umbau/Umnutzung ehemaliges Feuerwehrmagazin zu Büroraum und Kleinwohnung sowie Einbau einer Wärmepumpe.
Hinweis: Die Gemeinde Unterseen ist dem Zweitwohnungsgesetz nicht unterstellt.
Standort: Untere Goldey 3, Parzelle Nr. 21, Koordinaten 2’631’535/1’170’814, Überbauungsordnung 1 Altstadt.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone A, Ortsbildschutzgebiet A.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.
Ausnahme: Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG/41c GSchV).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Unterseen, 3800 Unterseen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 31. Oktober 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile (Wärmepumpe auf dem Dach) verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli