Einwohnergemeinde
Gewichtsbeschränkung 3,5 t Aspibrücke
Infolge Unterspülung der Widerlager wird ab sofort eine Gewichtsbeschränkung verhängt. Die Massnahme bleibt bis auf Weiteres bestehen.
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen benützen die Brücke bei der Gletscherschlucht.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1.1.2009 erlassen.
Die Anordnungen der Abteilung Sicherheit sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bitten Strassenbenützer und Anstösser um Verständnis.
Grindelwald, 28. September 2016
Bauverwaltung Grindelwald
Infolge Unterspülung der Widerlager wird ab sofort eine Gewichtsbeschränkung verhängt. Die Massnahme bleibt bis auf Weiteres bestehen.
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen benützen die Brücke bei der Gletscherschlucht.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1.1.2009 erlassen.
Die Anordnungen der Abteilung Sicherheit sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bitten Strassenbenützer und Anstösser um Verständnis.
Grindelwald, 28. September 2016
Bauverwaltung Grindelwald