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Einwohnergemeinde

Öffentliche Planauflage; Sicherung von öffentlichen Abwasserleitungen inklusive Baubewilligung
Überbauungsordnung: Umbau ARA Därligen in Abwasserpumpwerk mit Regenbecken und Neubau Pumpleitung ARA Därligen–Unterseen
Die ARA Därligen steht seit 40 Jahren im Dienst der Abwasserreinigung. Aus ökonomischer und gewässerökologischer Sicht haben sich die Gemeinden Därligen und Leissigen entschieden, auf den Ausbau und die Sanierung der eigenen Anlage zu verzichten und den Anschluss an die zentrale Abwasserreinigungsanlage des Gemeindeverbandes ARA Region Interlaken zu realisieren.
Das Bauvorhaben sieht die Aufhebung der Abwasserreinigungsanlage in Därligen vor. Das Schmutzabwasser gelangt via neue Pumpendruckleitung (Seeverlegung) nach Unterseen und danach in die ARA Interlaken zur Reinigung.
Erforderliche Ausnahmen:
• Ausnahmebewilligung für Eingriffe in die Ufervegetation
• Ausnahmebewilligung beim BLN-
Objekt Nr. 1508 «Weissenau», Naturschutzgebiet Nr. 11 «Weissenau-Neuhaus», für Eingriff in kantonales Naturschutzgebiet (Schutzgebiet nach Art. 6 NSchG)
Die kantonalen Ämter stellen diese zwei Ausnahmebewilligungen in Aussicht, da das Verlegen der Abwasserleitung standortgebunden ist und die Eingriffe minimal gehalten werden.
Der Gemeinderat Därligen bringt gestützt auf Art. 28 des kantonalen Gewässerschutzgesetzes vom 11. November 1996 sowie Art. 21 und 22 des Wasserversorgungsgesetzes vom 11. November 1996 die vorerwähnte Überbauungsordnung zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 29. September bis 31. Oktober 2016, in der Gemeindeverwaltung Därligen und in der Gemeindeverwaltung Unterseen öffentlich auf.
Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Därligen einzureichen.
Därligen, 19. September 2016
Gemeinderat Därligen