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Einwohnergemeinde

Öffentliche Planauflage
Sicherung von öffentlichen Abwasserleitungen inklusive Baubewilligung sowie temporäre Waldrodung und Wiederaufforstung beim Kanalisationsbau
Überbauungsordnung: Aufhebung ARA Wang mit Anschluss an ARA Interlaken
Aus ökonomischer und gewässerökologischer Sicht hat sich die Gemeinde Beatenberg für die Aufhebung der ARA Wang entschieden und den Anschluss an die zentrale Abwasserreinigungsanlage des Gemeindeverbandes ARA Region Interlaken zu realisieren.
Das Bauvorhaben sieht die Aufhebung der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Wang in Beatenberg vor. Das Schmutzabwasser gelangt via neue und bestehende Kanalisationen nach Sundlauenen, Unterseen und danach in die ARA Interlaken zur Reinigung.
Für die temporäre Rodung von 5850 m2 Wald mit Wiederaufforstung ist eine Ausnahmebewilligung erforderlich (nach eidgenössischer und kantonaler Waldgesetzgebung). Die kantonalen Ämter stellen die Ausnahmebewilligung für Bauten im Wald (Art. 14 WaV) in Aussicht, da das Verlegen der Abwasserleitung standortgebunden ist, und die Eingriffe minimal gehalten werden.
Der Gemeinderat Beatenberg bringt gestützt auf Art. 28 des kantonalen Gewässerschutzgesetzes vom 11. November 1996 sowie Art. 21 und 22 des Wasserversorgungsgesetzes vom 11. November 1996 die vorerwähnte Überbauungsordnung zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 29. September bis 31. Oktober 2016, in der Gemeindeverwaltung Beatenberg und in der Gemeindeverwaltung Unterseen öffentlich auf.
Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg und Unterseen einzureichen.
Beatenberg, 19. September 2016
Gemeinderat Beatenberg